Fotokurse in der Weißenhofsiedlung
Die Weißenhofsiedlung in Stuttgart ist ein Meilenstein des modernen Wohnungsbaus. 1927 vom Deutschen Werkbund realisiert, zeigt das Ensemble unter der Leitung von Le Corbusier und Mies van der Rohe den Paradigmenwechsel hin zu funktionaler, klarer und progressiver Architektur. Flachdächer, offene Grundrisse und klare Linien verkörpern die Ideale des Modernismus und der Bauhaus-Bewegung.
Als Wohnexperiment erprobte die Siedlung neue Lebensformen und Raumkonzepte, die Wohnraum funktional, sozial und kulturell neu definierten. Für Fotografen bietet sie eindrucksvolle geometrische Strukturen und klare Kompositionen, die urbane Ästhetik und Avantgarde verbinden.
Teilnehmende eines Fotokurses lernen, Kameratechnik gezielt anzuwenden, Perspektiven und Komposition zu gestalten und ihren eigenen fotografischen Stil durch praxisnahe Übungen und konstruktives Feedback zu entwickeln.
Fotoreisen für Fotografen
Fotokurse in der Weißenhofsiedlung
Anreise: Ab Hauptbahnhof mit der U-Bahn U5 Richtung Killesberg, bis Haltestelle Killesberg. Weiter zu Fuß etwa 10 Gehminuten oder mit dem Bus: Linie 44 bis Haltestelle Kunstakademie.
Beste Reisezeit: Private Fototouren sind das ganze Jahr über verfügbar.
Pflichtprogramm: Das Highlight in der Weißenhofsiedlung ist das Doppelhaus der Architekten Le Corbusier / Pierre Jeanneret (Weissenhofmuseum).
Unterkunft und Verpflegung: In Stuttgart gibt es eine Vielzahl an Unterkünften, von Hotels bis hin zu Pensionen, Gästezimmern und Ferienunterkünften. Die vielen Restaurants und Cafés bieten eine große Auswahl an regionalen und internationalen Gerichten an.
Sicherheit: ★ ★ ★ ★ ★
Diese Bewertung spiegelt meine subjektive Meinung.


Fotokurse in der Weißenhofsiedlung
Gutscheine
Für alle Fotokurse sind personalisierte, kursgebundene Gutscheine erhältlich. Erwerb und Einlösung erfolgen gemäß den untenstehenden AGB.
Ausrüstung und Kleidung
Eigene Kamera (DSLR oder spiegellose Systemkamera) mit gewünschtem Objektiv sowie Zubehör (Speicherkarte, Ersatzakku, ggf. Stativ/Filter). Wettergerechte Kleidung und bequemes Schuhwerk erforderlich. Details siehe Kursbeschreibung oder Buchung.
Kamera- und Bedienkenntnisse
Es wird empfohlen, die grundlegende Funktionsweise der eigenen Kamera zu kennen. Das Handbuch oder Manual sollte zum Kurs mitgebracht werden, um Einstellungen oder Funktionen bei Bedarf nachschlagen zu können.
Dauer und Inhalte
Die Kurse dauern in der Regel 1 bis mehrere Tage, jeweils ca. 6–7 Stunden täglich. Der Fokus liegt auf den individuellen fotografischen Zielen der Teilnehmenden. Die Leistungen umfassen ausschließlich Fotocoaching. Ausnahmen oder abweichende Kurszeiten sind in der jeweiligen Kursbeschreibung vermerkt. Die nachfolgenden AGB regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kursbuchung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Fotokurse und Fotocoachings
Mit der Buchung eines Fotokurses oder Fotocoachings (im Folgenden „Kurs“) akzeptieren die Teilnehmenden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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1. Vertragsparteien und Leistungsbeschreibung
1.1 Der Kursleiter erbringt persönliche Unterrichts- und Coachingleistungen im Bereich der Fotografie.
1.2 Es werden keine Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB erbracht. Der Kurs ist ausdrücklich keine Pauschalreise.
1.3 Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet.
1.4 Bestandteil des Kurses können Outdoor-Aktivitäten, Wege in unebenem Gelände und leichte Wanderungen sein.
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2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Teilnehmende müssen gesundheitlich und körperlich geeignet sein. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Trittsicherheit, körperliche Belastbarkeit und Ausrüstung eigenständig einzuschätzen und an die jeweiligen Witterungs- und Geländebedingungen anzupassen.
2.2 Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson teilnehmen. Die Begleitperson trägt Mitverantwortung für Sicherheit und Gesundheit.
2.3 Teilnehmende müssen die Funktionsfähigkeit ihrer Ausrüstung eigenständig sicherstellen.
2.4 Anweisungen des Kursleiters sowie lokale Sicherheits-, Natur- und Wegeregelungen sind zu beachten.
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3. Pflichten der Teilnehmenden
3.1 Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, erforderliche Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte bei Aufnahmen einzuholen (z. B. bei Personen, Gebäuden, Kunstwerken oder privaten Grundstücken).
3.2 Die Veröffentlichung von Fotos erkennbarer Teilnehmender bedarf deren Zustimmung.
3.3 Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Versicherungen und private Kosten sind nicht Bestandteil der Leistung.
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4. Fotografietätigkeit und Nutzungsrechte
4.1 Der Kursleiter kann während des Kurses Demonstrationsaufnahmen erstellen.
4.2 Der Kursleiter darf eigene Fotografien für Dokumentation, Portfolio und Marketing verwenden.
4.3 Fotos mit erkennbaren Teilnehmenden werden nur nach deren ausdrücklicher Einwilligung genutzt.
4.4 Fotos der Teilnehmenden werden ausschließlich mit deren schriftlicher Zustimmung kommerziell genutzt.
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5. Haftung
5.1 Die Haftung des Kursleiters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 Eine Haftung besteht insbesondere:
– unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
5.3 Keine Haftung übernimmt der Kursleiter – soweit gesetzlich zulässig – für:
– witterungsbedingte Einschränkungen,
– selbstverschuldete Unfälle,
– Verlust oder Beschädigung von Ausrüstung der Teilnehmenden,
– Ereignisse höherer Gewalt.
5.4 Der Kursleiter stellt keinen Versicherungsschutz. Eine private Haftpflicht-, Unfall- und Ausrüstungsversicherung wird empfohlen.
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6. Abbruch, Ausschluss und Absage
6.1 Ausschluss von Teilnehmenden
Der Kursleiter kann Teilnehmende ausschließen, wenn deren Verhalten die eigene Sicherheit, die Sicherheit anderer oder den Ablauf der Veranstaltung gefährdet. Gefährdendes Verhalten liegt insbesondere vor, wenn Teilnehmende sicherheitsrelevante Anweisungen missachten, gesperrte oder gefährliche Bereiche betreten, andere durch unachtsames oder rücksichtsloses Verhalten gefährden, unter erkennbarem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten teilnehmen oder ohne Abstimmung vom vereinbarten Ablauf abweichen. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung der Gebühren.
6.2 Abbruch des Kurses aus wichtigem Grund
Bei Abbruch des Kurses aus wichtigem Grund (z. B. Wetterlage, Krankheit des Kursleiters, Gefahrenlage) werden nicht durchgeführte Kurstage erstattet.
6.3 Vollständige Absage
Bei vollständiger Kursabsage erhalten Teilnehmende die gezahlten Kursgebühren zurück.
6.4 Erkrankung oder Ausfall von Teilnehmenden
Eine Erkrankung oder der Ausfall einzelner Teilnehmender berechtigt nicht zu kostenfreien Ersatzterminen. Bei Gruppenbuchungen bleibt die volle Kursgebühr auch bei Ausfall einzelner Teilnehmender geschuldet. Der Kursleiter kann in begründeten Einzelfällen freiwillig eine Umbuchung oder einen Ersatztermin anbieten; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Kurs wird, soweit möglich, auch mit reduzierter Teilnehmerzahl durchgeführt.
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7. Vergütung, Zahlung und Stornierung
7.1 Die Vergütung für den gebuchten Kurs ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder dem bei der Buchung ausgewiesenen Angebot und versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Die Anmeldung wird erst durch schriftliche Bestätigung des Kursleiters verbindlich.
7.2a Die AGB müssen vor Abschluss der Buchung eingesehen und aktiv bestätigt werden; ohne Zustimmung kommt kein Vertrag zustande.
7.3 Die Kursgebühr ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn fällig.
7.4 Stornierungen durch Teilnehmende:
– bis 21 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei,
– 20 bis 6 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr,
– ab 5 Tagen vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühr.
7.5 Die Benennung einer Ersatzperson ist möglich; die Stornogebühr entfällt in diesem Fall.
7.6 Kurse finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei objektiv feststellbaren Gefahren, etwa durch Unwetter, Sturm oder vergleichbare Ereignisse, die die Sicherheit beeinträchtigen, wird der Kurs verschoben oder abgesagt. In diesem Fall erfolgt eine rechtzeitige Information der Teilnehmenden.
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7a. Gutscheine
7a.1 Gutscheine können für bestimmte, vom Kunden ausgewählte Fotokurse erworben werden. Der Gutschein berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an dem auf dem Gutschein bezeichneten Fotokurs.
7a.2 Die Einlösung erfolgt einmalig, nach vorheriger Terminvereinbarung und gemäß diesen AGB.
7a.3 Gutscheine sind ab dem Ende des Kaufjahres für die Dauer von drei Jahren gültig, sofern auf dem Gutschein keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist.
7a.4 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Gutscheine sind personalisiert und nicht übertragbar.
7a.5 Die Einlösung ist nur gegen Vorlage des Gutscheins in digitaler oder gedruckter Form möglich. Mehrfacheinlösungen sowie die Verwendung von Kopien oder Duplikaten sind ausgeschlossen.
7a.6 Sollte der auf dem Gutschein bezeichnete Fotokurs zum Zeitpunkt der Einlösung nicht mehr angeboten werden, ist der Anbieter berechtigt, den Gutschein nach Rücksprache auf einen gleichwertigen Fotokurs anzurechnen.
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8. Widerrufsrecht
Für Kurse besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung handelt, die an einem festen Termin stattfinden.
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9. Urheberrecht und Unterlagen
9.1 Alle Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
9.2 Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Kursleiters zulässig.
9.3 Digitale Unterlagen werden ausschließlich per E-Mail oder Downloadlink bereitgestellt.
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10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Verwaltung des Kurses verarbeitet.
Es gelten die Datenschutzhinweise im Impressum / Datenschutz.
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11. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB gelten ausschließlich für zukünftige Buchungen.
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12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Fotokurse finden grundsätzlich in Deutschland statt; einzelne Kurse in Spanien oder vereinzelt in der Schweiz. Der Vertrag wird in Deutschland geschlossen; es gilt deutsches Recht.
12.2 Für Kaufleute und juristische Personen ist Gerichtsstand Freiburg im Breisgau.
12.3 Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
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13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.
Stand: Januar 2026
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Hummelstr. 16, 79100 Freiburg, Deutschland
Telefon: +49 (0)761 73114
Veröffentlicht: 01.08.2024
Aktualisiert:
