Ausgabe vom Mai 2023 / Aktualisiert März 2026
Foto & Reisen » Fotografieren in Spanien
By: Hans Diego Rose
Beitrag enthält eigene Projekte oder
Empfehlungen; keine bezahlte Kooperation.
Fotografieren in Spanien – Rechtliche Grenzen
Moderne Skulpturen sind meist urheberrechtlich geschützt. Das Fotografieren an sich ist erlaubt, die Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung kann jedoch eine Genehmigung des Künstlers oder Rechteinhabers erfordern. Steht die Statue im öffentlichen Raum, greift oft die Panoramafreiheit, sodass redaktionelle oder private Aufnahmen unproblematisch sind.
Befindet sich die Skulptur in einem Museum, auf Privatgrundstück oder in einem gesicherten Bereich, gilt das Hausrecht – Blitzlicht, Stativ oder kommerzielle Nutzung können eingeschränkt sein. Stellen Skulpturen reale Personen dar, kann das Recht am eigenen Bild relevant werden, vor allem bei aktuellen Persönlichkeiten.
Praxis-Tipp: Für Blog, Artikel oder redaktionelle Zwecke sind Aufnahmen in der Regel unbedenklich. Für Werbung, Verkauf oder andere kommerzielle Nutzung immer vorher Rechteinhaber oder Eigentümer kontaktieren, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Denkmal für Juan Bravo in Segovia (Eingangsfoto)
Historische Denkmäler sind gemeinfrei und können frei genutzt werden, während moderne Kunstwerke meist urheberrechtlich geschützt sind und für kommerzielle Verwendung Genehmigungen benötigen.
Rechtlicher Hinweis: Keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Bei geplanter kommerzieller Nutzung von Fotografien in Spanien sollte eine fachkundige rechtliche Beratung eingeholt werden.
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Telefon: +49 (0)761 73114
Veröffentlicht: 15.05.2023
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