Milchstraße fotografieren Fotokurse auf Teneriffa, Teide

Der Teide-Nationalpark bietet tagsüber beeindruckende Fotomotive und nachts einen klaren Blick auf die Milchstraße. Unser Fotokurs auf Teneriffa richtet sich an Anfänger und Fortgeschrittene und umfasst sowohl die einzigartigen Landschaften als auch die Fotografie des Nachthimmels

Milchstraße fotografieren
Milchstraße fotografieren.

Fotokurs Teneriffa Milchstraße

Wo die Milchstraße beobachtet werden kann
Auf Teneriffa bietet der Teide, mit einer Höhe von 3.718 Metern, ideale Bedingungen für die Milchstraßenfotografie. Der Pico del Teide ist nicht nur der höchste Berg Spaniens, sondern auch der dritthöchste Inselvulkan der Welt. Dank der geringen Licht- und Luftverschmutzung in dieser Höhenlage ist der Teide ein perfekter Ort, um die Milchstraße in ihrer vollen Pracht zu erfassen. Unser Fotokurs findet in der Caldera de las Cañadas auf etwa 3.100 Metern Höhe statt, was optimale Bedingungen für beeindruckende Aufnahmen bietet.

Beste Zeit um die Milchstraße zu fotografieren
Die idealen Monate für die Milchstraßenfotografie sind Juni, Juli und August. In dieser Zeit ist die Milchstraße fast die gesamte Nacht über sichtbar. Im Gegensatz dazu bleibt das Zentrum der Milchstraße von Oktober bis Ende März hinter dem Horizont verborgen und ist daher nicht sichtbar.

Lichtverhältnisse und Wetterlage
Die Regenwahrscheinlichkeit ist gering. Dennoch kann der Calima (ein heißer, staubiger Wind aus Afrika), hohe Wolken oder leichter Dunst gelegentlich die Sicht beeinträchtigen. Bei einer Buchung von drei bis fünf Nächten ist es jedoch sehr wahrscheinlich, dass mindestens eine Nacht mit klarem Sternenhimmel zu erwarten ist. Warme Kleidung und festes Schuhwerk sind unbedingt erforderlich.

Ausrüstung für die Milchstraßenfotografie
Für die Milchstraßenfotografie sind eine Kamera mit Vollformat-, Mittelformat- oder APS-C-Sensor und ein lichtstarkes Weitwinkelobjektiv essenziell. Ein stabiles Stativ, eine Taschenlampe mit Rotlicht (ggf. Stirnlampe) und ein Laptop zur Nachbearbeitung gehören ebenfalls zur notwendigen Ausrüstung. Je nach Kameraformat und Brennweite kann eine Nachführung sinnvoll sein.

Zeitfenster zur Fotografie des Zentrums unserer Milchstraße:

In den Sommermonaten ist das Zentrum der Milchstraße ab etwa 24:00 Uhr bis 4:00 Uhr sichtbar. Die genaue Uhrzeit variiert jedoch je nach Monat.

Für die besten Ergebnisse wählen wir eine mondlose Nacht oder eine Nacht, in der der Mond spät aufgeht oder früh untergeht, um die Sicht auf die Milchstraße nicht zu beeinträchtigen.

1. Tag / Nacht
Kennenlernen und erste Fotosession im frühen Abendlicht mit Erkundigung des Territoriums. Wir gehen die verschiedenen Kameraeinstellungen durch und bereiten unsere Fotoausrüstung vor. Gegen Mitternacht beginnt unsere Tour Milchstraßenfotografie. Nach etwa 3-4 Stunden Rückkehr in das Hotel.

Sie möchten zur Vertiefung mehr als eine Nacht buchen? Dann stehen Ihnen folgende Exkursionen zur Auswahl:

2. Tag / Nacht
Für Frühaufsteher: Morgensession mit Fototour am Roques de García im besten Licht mit Naturaufnahmen. Ab etwa 10:00 Uhr haben Sie die Mög­lich­keit, auf eigene Faust, Ihre neu erworbenen Fototechniken auszuprobieren. Ab 17:00 Uhr Bild­be­spre­chung und Bild­aus­wertung auf der Hotelterasse oder im Raum davor. Abendessen. Zum Sonnenuntergang: Exkursion im besten Abendlicht. Mit Anbruch der Nacht be­ginnt gegen 23:00 Uhr die zweite Nacht unserer Milchstraßenfotografie. Nach etwa 3 Stunden Rückkehr in das Hotel.

3. Tag / Letzter Tag
Frühstück und Abschied.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, weitere Tage / Nächte, zum Beispiel für die Deep Sky-/ Planetenfotografie zu buchen.

Erfahrungsbericht


Nächster Termin
Januar / Februar 2026.
Jeweils 3 Tage vor und nach Neumond

Von Oktober bis Ende März
Deep Sky Astrofotografie ohne Milchstraße.



Milchstraße fotografieren

Gutscheine

Für alle Fotokurse sind personalisierte, kursgebundene Gutscheine erhältlich. Erwerb und Einlösung erfolgen gemäß den untenstehenden AGB.

Ausrüstung und Kleidung

Eigene Kamera (DSLR oder spiegellose Systemkamera) mit gewünschtem Objektiv sowie Zubehör (Speicherkarte, Ersatzakku, ggf. Stativ/Filter). Wettergerechte Kleidung und bequemes Schuhwerk erforderlich. Details siehe Kursbeschreibung oder Buchung.

Kamera- und Bedienkenntnisse

Es wird empfohlen, die grundlegende Funktionsweise der eigenen Kamera zu kennen. Das Handbuch oder Manual sollte zum Kurs mitgebracht werden, um Einstellungen oder Funktionen bei Bedarf nachschlagen zu können.

Dauer und Inhalte

Die Kurse dauern in der Regel 1 bis mehrere Tage, jeweils ca. 6–7 Stunden täglich. Der Fokus liegt auf den individuellen fotografischen Zielen der Teilnehmenden. Die Leistungen umfassen ausschließlich Fotocoaching. Ausnahmen oder abweichende Kurszeiten sind in der jeweiligen Kursbeschreibung vermerkt. Die nachfolgenden AGB regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kursbuchung.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Fotokurse und Fotocoachings


Mit der Buchung eines Fotokurses oder Fotocoachings (im Folgenden „Kurs“) akzeptieren die Teilnehmenden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

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1. Vertragsparteien und Leistungsbeschreibung

1.1 Der Kursleiter erbringt persönliche Unterrichts- und Coachingleistungen im Bereich der Fotografie.

1.2 Es werden keine Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB erbracht. Der Kurs ist ausdrücklich keine Pauschalreise.

1.3 Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet.

1.4 Bestandteil des Kurses können Outdoor-Aktivitäten, Wege in unebenem Gelände und leichte Wanderungen sein.

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2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1 Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Teilnehmende müssen gesundheitlich und körperlich geeignet sein. Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Trittsicherheit, körperliche Belastbarkeit und Ausrüstung eigenständig einzuschätzen und an die jeweiligen Witterungs- und Geländebedingungen anzupassen.

2.2 Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson teilnehmen. Die Begleitperson trägt Mitverantwortung für Sicherheit und Gesundheit.

2.3 Teilnehmende müssen die Funktionsfähigkeit ihrer Ausrüstung eigenständig sicherstellen.

2.4 Anweisungen des Kursleiters sowie lokale Sicherheits-, Natur- und Wegeregelungen sind zu beachten.

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3. Pflichten der Teilnehmenden

3.1 Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, erforderliche Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte bei Aufnahmen einzuholen (z. B. bei Personen, Gebäuden, Kunstwerken oder privaten Grundstücken).

3.2 Die Veröffentlichung von Fotos erkennbarer Teilnehmender bedarf deren Zustimmung.

3.3 Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Versicherungen und private Kosten sind nicht Bestandteil der Leistung.

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4. Fotografietätigkeit und Nutzungsrechte

4.1 Der Kursleiter kann während des Kurses Demonstrationsaufnahmen erstellen.

4.2 Der Kursleiter darf eigene Fotografien für Dokumentation, Portfolio und Marketing verwenden.

4.3 Fotos mit erkennbaren Teilnehmenden werden nur nach deren ausdrücklicher Einwilligung genutzt.

4.4 Fotos der Teilnehmenden werden ausschließlich mit deren schriftlicher Zustimmung kommerziell genutzt.

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5. Haftung

5.1 Die Haftung des Kursleiters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.2 Eine Haftung besteht insbesondere:
– unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

5.3 Keine Haftung übernimmt der Kursleiter – soweit gesetzlich zulässig – für:
– witterungsbedingte Einschränkungen,
– selbstverschuldete Unfälle,
– Verlust oder Beschädigung von Ausrüstung der Teilnehmenden,
– Ereignisse höherer Gewalt.

5.4 Der Kursleiter stellt keinen Versicherungsschutz. Eine private Haftpflicht-, Unfall- und Ausrüstungsversicherung wird empfohlen.

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6. Abbruch, Ausschluss und Absage

6.1 Ausschluss von Teilnehmenden
Der Kursleiter kann Teilnehmende ausschließen, wenn deren Verhalten die eigene Sicherheit, die Sicherheit anderer oder den Ablauf der Veranstaltung gefährdet. Gefährdendes Verhalten liegt insbesondere vor, wenn Teilnehmende sicherheitsrelevante Anweisungen missachten, gesperrte oder gefährliche Bereiche betreten, andere durch unachtsames oder rücksichtsloses Verhalten gefährden, unter erkennbarem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten teilnehmen oder ohne Abstimmung vom vereinbarten Ablauf abweichen. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung der Gebühren.

6.2 Abbruch des Kurses aus wichtigem Grund
Bei Abbruch des Kurses aus wichtigem Grund (z. B. Wetterlage, Krankheit des Kursleiters, Gefahrenlage) werden nicht durchgeführte Kurstage erstattet.

6.3 Vollständige Absage
Bei vollständiger Kursabsage erhalten Teilnehmende die gezahlten Kursgebühren zurück.

6.4 Erkrankung oder Ausfall von Teilnehmenden
Eine Erkrankung oder der Ausfall einzelner Teilnehmender berechtigt nicht zu kostenfreien Ersatzterminen. Bei Gruppenbuchungen bleibt die volle Kursgebühr auch bei Ausfall einzelner Teilnehmender geschuldet. Der Kursleiter kann in begründeten Einzelfällen freiwillig eine Umbuchung oder einen Ersatztermin anbieten; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Kurs wird, soweit möglich, auch mit reduzierter Teilnehmerzahl durchgeführt.

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7. Vergütung, Zahlung und Stornierung

7.1 Die Vergütung für den gebuchten Kurs ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder dem bei der Buchung ausgewiesenen Angebot und versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Die Anmeldung wird erst durch schriftliche Bestätigung des Kursleiters verbindlich.

7.2a Die AGB müssen vor Abschluss der Buchung eingesehen und aktiv bestätigt werden; ohne Zustimmung kommt kein Vertrag zustande.

7.3 Die Kursgebühr ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn fällig.

7.4 Stornierungen durch Teilnehmende:
– bis 21 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei,
– 20 bis 6 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr,
– ab 5 Tagen vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühr.

7.5 Die Benennung einer Ersatzperson ist möglich; die Stornogebühr entfällt in diesem Fall.

7.6 Kurse finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei objektiv feststellbaren Gefahren, etwa durch Unwetter, Sturm oder vergleichbare Ereignisse, die die Sicherheit beeinträchtigen, wird der Kurs verschoben oder abgesagt. In diesem Fall erfolgt eine rechtzeitige Information der Teilnehmenden.

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7a. Gutscheine

7a.1 Gutscheine können für bestimmte, vom Kunden ausgewählte Fotokurse erworben werden. Der Gutschein berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an dem auf dem Gutschein bezeichneten Fotokurs.

7a.2 Die Einlösung erfolgt einmalig, nach vorheriger Terminvereinbarung und gemäß diesen AGB.

7a.3 Gutscheine sind ab dem Ende des Kaufjahres für die Dauer von drei Jahren gültig, sofern auf dem Gutschein keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist.

7a.4 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Gutscheine sind personalisiert und nicht übertragbar.

7a.5 Die Einlösung ist nur gegen Vorlage des Gutscheins in digitaler oder gedruckter Form möglich. Mehrfacheinlösungen sowie die Verwendung von Kopien oder Duplikaten sind ausgeschlossen.

7a.6 Sollte der auf dem Gutschein bezeichnete Fotokurs zum Zeitpunkt der Einlösung nicht mehr angeboten werden, ist der Anbieter berechtigt, den Gutschein nach Rücksprache auf einen gleichwertigen Fotokurs anzurechnen.

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8. Widerrufsrecht

Für Kurse besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung handelt, die an einem festen Termin stattfinden.

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9. Urheberrecht und Unterlagen

9.1 Alle Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

9.2 Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Kursleiters zulässig.

9.3 Digitale Unterlagen werden ausschließlich per E-Mail oder Downloadlink bereitgestellt.

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10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Verwaltung des Kurses verarbeitet.
Es gelten die Datenschutzhinweise im Impressum / .

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11. Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB gelten ausschließlich für zukünftige Buchungen.

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12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Fotokurse finden grundsätzlich in Deutschland statt; einzelne Kurse in Spanien oder vereinzelt in der Schweiz. Der Vertrag wird in Deutschland geschlossen; es gilt deutsches Recht.

12.2 Für Kaufleute und juristische Personen ist Gerichtsstand Freiburg im Breisgau.

12.3 Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.

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13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.

Stand: Januar 2026

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