Ausgabe vom Juni 2023 / Aktualisiert März 2026
Foto & Reisen » Panoramafreiheit in Spanien
By: Hans Diego Rose
Beitrag enthält eigene Projekte oder
Empfehlungen; keine bezahlte Kooperation.
Fotografieren in Spanien – Rechtliche Grenzen
Der wesentliche Unterschied zwischen der Panoramafreiheit in Spanien und Deutschland betrifft weniger das Fotografieren an sich als vielmehr die kommerzielle Nutzung der Aufnahmen. In beiden Ländern dürfen dauerhaft im öffentlichen Raum sichtbare Bauwerke und Kunstwerke grundsätzlich von öffentlich zugänglichen Orten aus fotografiert werden.
In Deutschland ist auch die kommerzielle Verwertung solcher Fotografien in der Regel zulässig. In Spanien erlaubt Artikel 35.2 des Texto Refundido de la Ley de Propiedad Intelectual (TRLPI) ebenfalls die Nutzung von Fotografien dauerhaft öffentlicher Werke – auch zu kommerziellen Zwecken –, sofern keine berechtigten Interessen der Urheber verletzt werden. Dennoch können insbesondere bei moderner Architektur oder (öffentlich zugänglicher) Kunst zusätzliche Einschränkungen durch das Marken-, Design- oder Persönlichkeitsrecht relevant werden.
Um rechtliche Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, das Hauptmotiv in einen größeren Zusammenhang einzubetten – etwa durch die Darstellung von Personen, der Umgebung oder durch eine dokumentarische bzw. erzählerische Einordnung des Motivs im Gesamtbild.
Rechtlicher Hinweis: Keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Bei geplanter kommerzieller Nutzung von Fotografien in Spanien sollte eine fachkundige rechtliche Beratung eingeholt werden.
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Veröffentlicht: 17.07.2023
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