Panoramafreiheit in Spanien
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Der wesentliche Unterschied zwischen der Panoramafreiheit in Spanien und Deutschland betrifft weniger das Fotografieren an sich als vielmehr die kommerzielle Nutzung der Aufnahmen. In beiden Ländern dürfen dauerhaft im öffentlichen Raum sichtbare Bauwerke und Kunstwerke grundsätzlich von öffentlich zugänglichen Orten aus fotografiert werden.
In Deutschland ist auch die kommerzielle Verwertung solcher Fotografien in der Regel zulässig. In Spanien erlaubt Artikel 35.2 des Texto Refundido de la Ley de Propiedad Intelectual (TRLPI) ebenfalls die Nutzung von Fotografien dauerhaft öffentlicher Werke – auch zu kommerziellen Zwecken –, sofern keine berechtigten Interessen der Urheber verletzt werden. Dennoch können insbesondere bei moderner Architektur oder (öffentlich zugänglicher) Kunst zusätzliche Einschränkungen durch das Marken-, Design- oder Persönlichkeitsrecht relevant werden.
Um rechtliche Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, das Hauptmotiv in einen größeren Zusammenhang einzubetten – etwa durch die Darstellung von Personen, der Umgebung oder durch eine dokumentarische bzw. erzählerische Einordnung des Motivs im Gesamtbild.
Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wird empfohlen, eine fachkundige juristische Beratung in Anspruch zu nehmen – insbesondere bei geplanter kommerzieller Nutzung von Fotografien in Spanien.
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Veröffentlicht: 28.04.2025
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